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Unsere Hausordnung

Allgemeines:
- Die BenutzerInnen der Freizeithalle sind aufgefordert, aufeinander Rücksicht zu nehmen und alles zu unterlassen, was ein friedliches Miteinander stören könnte. Bei Problemen, Unstimmigkeiten oder Fragen jeder Art melden Sie sich bitte umgehend beim Personal. Wir vermitteln und/oder informieren jederzeit gerne.

- Die Kleinkinderzone, die Spielhalle und der Tanzraum (Forum) dürfen nicht mit Strassenschuhen betreten werden. Das Tragen von sauberen Hausschuhen, Pantoffeln oder ähnlichem Schuhwerk, sowie von ebenfalls sauberen Sportschuhen ist hingegen erlaubt, sofern diese nicht über abfärbende Sohlen und/oder bodenbeschädigende Profile verfügen.
- In der Kleinkinderzone und der Spielhalle dürfen keine Getränke und Esswaren konsumiert werden.
- Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen nur im Sitzbereich vor der Kleinkinderzone konsumiert werden. Auf Anfrage beim Personal des RiiBistro kann ausnahmsweise erlaubt werden, an den Tischen des RiiBistro zu „picknicken“. Dies jedoch nur, wenn es die Platzverhältnisse im RiiBistro zulassen und das zuständige Personal angefragt wurde und eingewilligt hat.

- Ab 22.00 Uhr sind jegliche Ruhestörungen gegenüber der Anwohnerschaft zu vermeiden. Dies betrifft hauptsächlich die Benutzung der Aussenanlagen und den Bereich um die Freizeithalle.
- Auf dem Areal rund um die Freizeithalle befinden sich keine Parkplätze. Wir empfehlen allen Gästen für den Besuch bei uns in der Halle öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Wer dennoch mit dem PKW anreist: bitte unbedingt offizielle Parkplätze in der näheren Umgebung der Halle benutzen.
- Die Notausgänge sind freizuhalten und dürfen nicht verschlossen werden. Alle Anweisungen der Freizeithallen-MitarbeiterInnen sind strikte einzuhalten.
- Ohne Bewilligung ist es verboten, Vergnügungs-, Werbe- und Verkaufseinrichtungen zu betreiben.
- In der ganzen Freizeithalle sind Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum verboten.

Spezielles:

- Der Aufenthalt in der Freizeithalle ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten ist nur während vertraglich bewilligter und abgesprochener Mietzeiten erlaubt.
- Bei Untervermietung sind die verantwortlichen Personen gemäss den Richtlinien des Mietvertrages für die Ordnung und Sauberkeit der benutzten Räume zuständig. Beim Verlassen der Räume müssen alle Lichter gelöscht und die Haupteingangstüre zum Gebäude, sowie die verschiedenen inneren Zugangstüren zur Freizeithalle abgeschlossen werden.
- Sämtliche benutzbaren Gegenstände im Spielhallen-Bereich wie Töggeli-Bälle, Billard-, Tischtennis-, und Speedhockey-Material sind gegen eine Gebühr bei der Materialausgabe als Leihmaterial erhältlich. Diese Materialien sind allesamt mit grösster Sorgfalt zu behandeln und nach Gebrauch wieder bei der Materialverwaltung abzugeben. Beschädigte und/oder sicherheitsgefährdende Gegenstände sind unverzüglich den MitarbeiterInnen der Freizeithalle zu melden.
- Plakate / Flyer dürfen nur mit Einwilligung des Freizeithallenpersonals an dem dafür vorgesehenen Holz-Anschlagbrett im Eingangsbereich des Gebäudes angebracht werden.
- Fundgegenstände sind den MitarbeiterInnen der Freizeithalle abzugeben und werden alle drei Monate entsorgt.
- Die BenutzerInnen sind selber für mitgebrachte persönliche Wertgegenstände verantwortlich. Bei Verlust oder Diebstahl lehnt die Freizeithalle jede Haftung ab.
- Wir machen unsere Gäste darauf aufmerksam, dass links neben dem Aufsichtraum/Büro in der Ecke ein Garderoben-Raum mit Schliessfächern existiert. Dieser steht den Gästen während den Öffnungszeiten zur freien Verfügung, bleibt jedoch jeweils unabgeschlossen. Die vorhandenen Schliessfächer können kurzfristig benutzt werden. Eine langfristige Belegung ist nur für Dauermieter des Tanzraums (Forum) möglich. Die Fächer sind mit einem einfachen Vorhängeschloss abschliessbar. Jedoch sind die Gäste selbst für das Mitbringen eines geeigneten Schlosses verantwortlich.
- Die BenutzerInnen haften für jegliche Schäden an sämtlichen Einrichtungsgegenständen und Gebrauchs-, resp. Spielmaterialien der Freizeithalle Dreirosen, deren Entstehen auf Missachtung von Anweisungen der Hallen-MitarbeiterInnen, unsachgemässen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder Mutwilligkeit zurückzuführen sind. Als Schaden gilt auch eine ausserordentliche Verschmutzung der Anlagenteile: die Reinigung wird gegebenenfalls in Rechnung gestellt.
- Im Bistro, der Kleinkinderzone und der gesamten Spielhalle sind Ballspiele verboten.
- Wir bitten darum Kinderwagen nach Möglichkeit im Windfang (Eingangsbereich) zu parkieren. Sollte dieser Platz belegt sein, gibt es noch die Möglichkeit vor der Kleinkinderzone zu parken. In der Spielhalle sind keine Kinderwagen erlaubt. 

Originalversion: Basel, 01. 10. 2006, überarbeitete Version: Basel, 14. 02. 2007